AGB - Area 51

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AGB für das Anmieten von Gegenständen auf dem Gelände der AREA51

- Der gültige Personalausweis ist bei jedem Anmeldevorgang vorzulegen. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass der im vorgelegten Ausweis eingetragene Wohnort und Straße seine Wohnung bezeichnen.

- Der Kunde ist verpflichtet, die gemieteten Gegenstände in unmittelbarem Besitz zu halten und ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Flächen auf dem Gelände der AREA51 zu verwenden. Er ist für die Einhaltung der Bestimmungen des        Waffengesetzes sowie für Verstöße gegen die guten Sitten verantwortlich.

- Der Vermieter behält sich das Recht vor, für alle Mietgegenstände eine Kaution zu verlangen.

- Der Mietpreis ist nach Bestimmungen des Vermieters spätestens bei Rückgabe der Mietgegenstände zu zahlen. Er wird nach Tagen berechnet. Jeder angefangene Kalendertag zählt als voller Tag. Der Tagessatz ergibt sich aus dem am Vermiettag     gültigen jeweiligen Aushang an der Mietartikelausgabe.

- Die Mietdauer gilt längstens für eine Zeitdauer bis zum Ende der Öffnungszeiten des gleichen Tages der AREA51. Das Mietverhältnis endet ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bis zum Ende des Mietverhältnisses ist der Mietzins zu zahlen. Wird der Mietgegenstand nicht spätestens nach Ablauf der o.g. Zeitdauer zurückzugeben, so ist zusätzlich zum Mietzins der Neuwert des Mietgegenstandes zu ersetzen. Der Vermieter ist dann berechtigt, die Rückgabe des Mietgegenstandes abzulehnen.

Der Kunde haftet dem Vermieter:

- als Gesamtschuldner neben Dritten, denen er die Waffe ohne Erlaubnis ausgehändigt hat nach Maßgabe der vorstehenden Bedingungen für den Verlust von Mietgegenständen.
- bei Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder mutwillige Beschädigung an Mietgegenständen entstehen.
- bei fahrlässiger oder mutwilliger Beschädigung, Zerstörung des Mietgegenstandes.
- bei Missbrauch wie Öffnen, Entfernen, Beschriften oder Überkleben unserer Mietgegenstände. In diesen Fällen kann der Vermieter Schadenersatz in Höhe des Neuwertes verlangen. Die Geltendmachung eines weitgehenden Schadens behält    sich der Vermieter ausdrücklich vor.

- Bei Verstoß gegen die Mietbedingungen hat der Vermieter das Recht, den Kunden von der weiteren Vermietung auszuschließen.

- Der Vermieter haftet nicht für Schäden an kundeneigenen Gegenständen, aus welchen Gründen sie auch immer entstehen.

- Mündliche Nebenabreden haben nur nach schriftlicher Bestätigung Gültigkeit.

- Sollte eine dieser Bedingungen oder Teile unwirksam sein, so bleibt dieser Vertrag im Übrigen hiervon unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine dem Sinngehalt am nächsten kommende Regelung ersetzt.
- Der Kunde versichert ausdrücklich, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftstüchtig ist.                                                                                                      
- Der Kunde ist mit der EDV-Speicherung sowohl seiner persönlichen Daten als auch der Ausleihvorgänge einverstanden.

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